Oznamto

Zusammenfassende Informationen

  • Wer melden kann: Jeder, der im Zusammenhang mit seiner Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit von einem rechtswidrigen Verhalten erfahren hat. Von der Meldung ausgeschlossen sind Personen gemäß § 2 Abs. 3 Buchst. c) bis g) und j) des Gesetzes.
  • Was gemeldet wird: ein Verstoß oder ein drohender Verstoß gemäß geltender und wirksamer Rechtsvorschriften.
  • Wie gemeldet wird: über einen Kommunikationskanal, der die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen sowie den Schutz des Hinweisgebers und der gemeldeten Person und ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet. Anonyme Meldungen gelten nicht als Meldungen im Sinne des Gesetzes, und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren finden auf deren Behandlung keine Anwendung.

Was ist der Schutz von Hinweisgebern und welchem Zweck dient er?

Im Jahr 2019 wurde auf der Ebene der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, angenommen. Nach dieser Gesetzgebung ist der wirksame und umfassende Schutz von Whistleblowern (Hinweisgebern), also von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit rechtswidriges Verhalten melden, ein wesentliches Element im Kampf gegen Korruption und Teil eines funktionierenden Rechtsstaats. Whistleblower sparen nicht nur öffentliche und private finanzielle Mittel, sondern können auch zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen, Leben retten und helfen, Umweltkatastrophen zu verhindern usw. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben im Zusammenhang mit der Richtlinie ihre eigenen Umsetzungsgesetze erlassen; in der Tschechischen Republik ist dies das Gesetz Nr. 171/2023 Sb. über den Schutz von Hinweisgebern.

Schutz von Personen und personenbezogenen Daten

In Fragen des Schutzes personenbezogener Daten sowie des Schutzes des Hinweisgebers und der gemeldeten Person wird gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und internen Vorschriften verfahren. Bei Nutzung des Meldesystems hat der Hinweisgeber Anspruch auf Wahrung der Vertraulichkeit und weiteren Schutz. Der Hinweisgeber muss identifizierbar sein.

Wie mit der Meldung umgegangen wird

Je nach Inhalt der Meldung ergreift die zuständige Person die erforderlichen Maßnahmen und informiert den Hinweisgeber, sofern möglich, über die Ergebnisse der jeweiligen Meldung. Eine Rückmeldung über die Ergebnisse der Meldung wird dem Hinweisgeber innerhalb einer angemessenen Frist für die Bewertung ihres Inhalts und die Ergreifung entsprechender Maßnahmen erteilt.

Kommunikationskanäle (wie ein Verstoß gemeldet wird)

Um eine Meldung abzugeben, nutzen Sie bitte einen der folgenden Kanäle, vorrangig jedoch www.oznam.to.

Zuständige Person

Elisaveta Galchavova-Matušíková
E-Mail
+420 775 077 333

Schriftlich an die Adresse

Whistleblowing
KLEMAT CZ s.r.o.
Prostřední Bečva 632
756 56 Prostřední Bečva

Verfahren zur Meldung

Verfahren zur Meldung

Hinweisgeber können sich auch an das Justizministerium als externes Meldesystem wenden (Vyšehradská 16, Prag 2).

Vor der Einreichung einer Meldung kann kostenlos und vertraulich um eine Beratung gebeten werden:

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